Die EU hat 4-MBC offiziell verboten und A-Arbutin und Arbutin in die Liste der eingeschränkten Inhaltsstoffe aufgenommen, die 2025 umgesetzt wird!

Brüssel, 3. April 2024 – Die Kommission der Europäischen Union hat die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/996 zur Änderung der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 angekündigt. Diese Aktualisierung der Vorschriften bringt erhebliche Veränderungen für die Kosmetikindustrie in der Europäischen Union mit sich. Hier die wichtigsten Highlights:

Verbot von 4-Methylbenzylidenkampfer (4-MBC)
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen Kosmetika, die 4-MBC enthalten, nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Darüber hinaus ist ab dem 1. Mai 2026 der Verkauf von Kosmetika, die 4-MBC enthalten, auf dem EU-Markt verboten.

Zugabe eingeschränkter Inhaltsstoffe
Mehrere Inhaltsstoffe werden neu eingeschränkt, darunter Alpha-Arbutin(*), Arbutin(*), Genistein(*), Daidzein(*), Kojisäure(*), Retinol(**), Retinylacetat(**) und Retinylpalmitat(**).
(*) Ab dem 1. Februar 2025 dürfen Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Darüber hinaus ist ab dem 1. November 2025 der Verkauf von Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, auf dem EU-Markt verboten.
(**) Ab dem 1. November 2025 dürfen Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Darüber hinaus ist ab dem 1. Mai 2027 der Verkauf von Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, auf dem EU-Markt verboten.

Überarbeitete Anforderungen für Triclocarban und Triclosan
Kosmetika, die diese Stoffe enthalten, dürfen, wenn sie bis zum 23. April 2024 die geltenden Bedingungen erfüllen, noch bis zum 31. Dezember 2024 innerhalb der EU vermarktet werden. Sofern diese Kosmetika bis zu diesem Datum bereits in Verkehr gebracht wurden, können sie innerhalb der EU verkauft werden der EU bis zum 31. Oktober 2025.

Aufhebung der Anforderungen für 4-Methylbenzylidenkampfer
Die Anforderungen für die Verwendung von 4-Methylbenzyliden-Kampher wurden aus Anhang VI (Liste der zulässigen Sonnenschutzmittel für Kosmetika) gestrichen. Diese Änderung tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. April 2024