Die EU hat 4-MBC offiziell verboten und A-Arbutin und Arbutin in die Liste der eingeschränkt verwendbaren Inhaltsstoffe aufgenommen, die 2025 in Kraft tritt!

Brüssel, 3. April 2024 – Die Europäische Kommission hat die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2024/996 zur Änderung der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009 bekannt gegeben. Diese regulatorische Aktualisierung bringt erhebliche Änderungen für die Kosmetikindustrie in der Europäischen Union mit sich. Hier die wichtigsten Highlights:

Verbot von 4-Methylbenzylidencampher (4-MBC)
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen 4-MBC-haltige Kosmetika nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Ab dem 1. Mai 2026 ist außerdem der Verkauf von 4-MBC-haltigen Kosmetika auf dem EU-Markt verboten.

Zugabe eingeschränkter Zutaten
Für mehrere Inhaltsstoffe gelten neue Beschränkungen, darunter Alpha-Arbutin(*), Arbutin(*), Genistein(*), Daidzein(*), Kojisäure(*), Retinol(**), Retinylacetat(**) und Retinylpalmitat(**).
(*) Ab dem 1. Februar 2025 dürfen Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Darüber hinaus ist ab dem 1. November 2025 der Verkauf von Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, auf dem EU-Markt verboten.
(**) Ab dem 1. November 2025 dürfen Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, nicht mehr auf den EU-Markt gelangen. Darüber hinaus ist ab dem 1. Mai 2027 der Verkauf von Kosmetika, die diese Stoffe enthalten und die festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, auf dem EU-Markt verboten.

Überarbeitete Anforderungen für Triclocarban und Triclosan
Kosmetika, die diese Stoffe enthalten, dürfen, sofern sie die geltenden Bedingungen bis zum 23. April 2024 erfüllen, innerhalb der EU weiterhin bis zum 31. Dezember 2024 vermarktet werden. Wurden diese Kosmetika bis zu diesem Datum bereits in Verkehr gebracht, dürfen sie innerhalb der EU bis zum 31. Oktober 2025 verkauft werden.

Aufhebung der Anforderungen für 4-Methylbenzylidencampher
Die Anforderungen für die Verwendung von 4-Methylbenzylidencampher wurden aus Anhang VI (Liste der zulässigen Sonnenschutzmittel für kosmetische Mittel) gestrichen. Diese Änderung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.

Uniproma beobachtet die weltweiten regulatorischen Änderungen aufmerksam und ist bestrebt, seinen Kunden Rohstoffe höchster Qualität zu liefern, die vollständig konform und sicher sind.


Veröffentlichungszeit: 10. April 2024