Die EU verbot offiziell 4-MBC und enthielt A-Arbutin und Arbutin in die Liste der eingeschränkten Zutaten, die im Jahr 2025 implementiert werden!

Brüssel, 3. April 2024 - Die Kommission der Europäischen Union hat die Veröffentlichung der Regulierung (EU) 2024/996 angekündigt und die EU Cosmetics Regulation (EC) 1223/2009 geändert. Dieses regulatorische Update bringt erhebliche Änderungen in der Kosmetikindustrie innerhalb der Europäischen Union. Hier sind die wichtigsten Highlights:

Verbot des 4-Methylbenzyliden-Kampfers (4-MBC)
Ab dem 1. Mai 2025 wird Kosmetika, die 4-MBC enthalten, die Einreise in den EU-Markt untersagt. Ab dem 1. Mai 2026 wird der Verkauf von 4-mbc-Kosmetika auf dem EU-Markt verboten.

Zugabe von eingeschränkten Zutaten
Mehrere Zutaten werden neu eingeschränkt, einschließlich Alpha-Arbutin (*), Arbutin (*), Genistein (*), Daidzein (*), Kojinsäure (*), Retinol (**), Retinylacetat (**) und Retinol (**) und Retinylacetat (**) und Retinylpalmitat (**).
(*) Ab dem 1. Februar 2025 sind Kosmetika, die diese Substanzen enthalten, die nicht den angegebenen Bedingungen entsprechen, die Einreise in den EU -Markt zu untersagen. Ab dem 1. November 2025 wird der Verkauf von Kosmetika, die diese Substanzen enthalten, die den angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, innerhalb des EU -Marktes verboten.
(**) Ab dem 1. November 2025 sind Kosmetika, die diese Substanzen enthalten, die den angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, das Eintritt in den EU -Markt. Ab dem 1. Mai 2027 wird der Verkauf von Kosmetika, die diese Substanzen enthalten, die den angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, innerhalb des EU -Marktes verboten.

Überarbeitete Anforderungen für Triclocarban und Triclosan
Kosmetika, die diese Substanzen enthalten, können bis zum 23. April 2024 bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin innerhalb der EU vermarktet werden. Wenn diese Kosmetik bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Markt gebracht wurden, können sie innerhalb verkauft werden, innerhalb Die EU bis zum 31. Oktober 2025.

Entfernung der Anforderungen für 4-Methylbenzylidenkampen
Die Anforderungen an die Verwendung von 4-Methylbenzylidenkampenkampen wurden aus Anhang VI (Liste der erlaubten Sonnenschutzmittel für Kosmetika) gelöscht. Diese Änderung wird vom 1. Mai 2025 wirksam sein.

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Postzeit: Apr-10-2024